Polygamie
Polygamie / Bigamie
Polygamie lässt sich dann noch mal in weitere Kategorien unterteilen:
Polygynie: Die Beziehung eines Mannes zu mehreren Ehefrauen (Vielweiberei)
Polyandrie: Die Beziehung einer Frau zu mehreren Ehemännern (Vielmännerei)
Polygynandrie: Mehrere Männer und mehrere Frauen sind miteinander verheiratet (Gruppenehe)
In Deutschland ist die Polygamie als auch die Bigamie nach § 1306 BGB und § 172 StGB verboten. Wer eine Doppel- oder Vielfachehe führt, der kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe nach §172 StGB bestraft werden.
Polyamorie hingegen ist erlaubt.
Habt ihr Fragen dazu? Dann kommentiert hier oder kontaktiert uns doch einfach!