Polygamie

Polygamie / Bigamie

PolygamiePolygamie lässt sich dann noch mal in weitere Kategorien unterteilen:

Polygynie: Die Beziehung eines Mannes zu mehreren Ehefrauen (Vielweiberei)
Polyandrie: Die Beziehung einer Frau zu mehreren Ehemännern (Vielmännerei)
Polygynandrie: Mehrere Männer und mehrere Frauen sind miteinander verheiratet (Gruppenehe)

In Deutschland ist die Polygamie als auch die Bigamie nach § 1306 BGB und § 172 StGB verboten. Wer eine Doppel- oder Vielfachehe führt, der kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe nach §172 StGB bestraft werden.

Polyamorie hingegen ist erlaubt.

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