Polygamie lässt sich dann noch mal in weitere Kategorien unterteilen:
Polygynie: Die Beziehung eines Mannes zu mehreren Ehefrauen (Vielweiberei) Polyandrie: Die Beziehung einer Frau zu mehreren Ehemännern (Vielmännerei) Polygynandrie: Mehrere Männer und mehrere Frauen sind miteinander verheiratet (Gruppenehe)
In Deutschland ist die Polygamie als auch die Bigamie nach § 1306 BGB und § 172 StGB verboten. Wer eine Doppel- oder Vielfachehe führt, der kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe nach §172 StGB bestraft werden.