Das Prostituiertenschutzgesetz (ProSchG) ist am 17.01.2017 in ganz Deutschland in Kraft getreten. Es handelt sich dabei um ein Bundesgesetz. Gegen den Widerstand der Branche und trotz der geplanten Verfassungsbeschwerde, gilt das Gesetz für alle Prostituierten, Dominas und Betreiber von Laufhäusern, Bordellen, Stundenhotels, Dominastudios usw. grundsätzlich ab sofort. Das Gesetz dient dem Schutz der Prostituierten und natürlich erleichtert es die Überwachung der beteiligten Menschen durch den Staat.